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  1. #15
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    24.03.2018
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    Hallo Jasmin

    Lustig und schon ein wenig unsinnig was du hier schreibst.
    Wir leben in Deutschland. GHL verkauft in Deutschland, tritt hier bei uns auch als Händler auf und hat sich auch wie andere Händler (ich bin übrigens selbst einer) an das Gewährleistungsrecht zu halten.
    Hier ein Auszug von der Verbraucherzentrale:

    ...Der Verbraucher kann bei Mängeln an der Ware zunächst nur eine Ersatzlieferung verlangen oder eine Reparatur, wobei der Verkäufer in beiden Fällen sämtliche Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen muss. Das nennen die Juristen "Nacherfüllung". Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, darf der Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB). Allerdings kann der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen (§ 439 Absatz 4 BGB)...
    Last edited by ThomasBKS18; 31.01.2020 at 09:05.

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